| Hundehaftpflicht als Hundeversicherung für Irische Wolfshunde |
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Jeder Hundebesitzer weiß genau, für welche Schäden er haftbar gemacht werden kann, z. B. wenn der Hunde einfach mal im Nachbars Garten spielen will und das Rosenbeet verwüstet oder beim Spaziergang plötzlich nach anderen Spaziergängern schnappt. Das Bürgerliche Gesetzbuch spricht hier eine eindeutige Sprache. Nach §833 haftet ein Tierhalter uneingeschränkt für die Schäden die ein Tier verursachen kann. Die Hundehaftpflichtversicherung hilft, diese Schäden zu regulieren oder auch unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Informationen zur Hundehaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflichtversicherung.html Was viele Halter von Hunden gar nicht wissen: Auch für einen Unfall, der durch Angst vor einen Hund ausgelöst wird, haftet der Hundebesitzer in voller Höhe. Denn wenn ein Mensch zu Schaden kommt, weil er sich durch einen auf sich zu laufenden Hund erschrickt und einen Unfall verursacht, greift die Gefährdungshaftung. In einem konkreten Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg zu Gunsten des Geschädigten geurteilt. Eine für den Außenstehenden plötzliche oder unberechenbare schnelle Annäherung reicht aus, um eine ihn derartig zu erschrecken, dass ein Unfall ausgelöst werden kann. Durch die Hundehaftpflicht (http://www.vergleichen-und-sparen.de/hundehaftpflicht.html) werden solche Schäden reguliert, denn gerade bei Personenschäden können schnell hohe Kosten aufkommen. Wenn sich z. B. ein Radfahrer durch den Hund erschreckt, dabei stürzt und sich eine Fraktur zuzieht, wird die Liste der Folgekosten meist sehr lang. |